AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

von der best technology GmbH mit dem Stand vom 23.10.2024 V00

Auf dieser Seite können Sie unsere allgemeine Geschäftsbedingungen ganz bequem lesen. Selbstverständlich können Sie die auch mit dem Link als PDf downloaden.

Wer bei uns für die AGB verantwortlich ist.

Verantwortlich für die ABG ist:

best technology GmbH
Joachim Rühle
Bahnhofstrasse 5
73111 Lauterstein – Weissenstein
Deutschland
0049 7332 93793 00
info@besttechnology.de
https://www.bt-pv.de/impressum/

AGB der bt-pv / best technology GmbH

Aktualität und Änderung der AGB

Diese AGB ist aktuell gültig und hat den Stand 23 Oktober 2024. Aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese AGB anzupassen. Die aktuellste Version findne Sie immer hier als auch unter dem folgenden Link zum download.

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der best technology GmbH (nachfolgend „best technology GmbH“),

Bahnhofstrasse 5, 73111 Lauterstein – Weißenstein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 721197, vertreten durch die Geschäftsführung („Joachim Rühle“ oder „wir/uns/unser“) und den natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften („Kunde“ oder „Sie/Ihr”), welche die von uns auf unseren Webseiten dargestellten Leistungen oder andere Leistungen oder Lieferungen nutzen möchten.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen unserer Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn best technology GmbH die Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner (Einkaufs-, Geschäfts- oder Vertrags-) Bedingungen ausführt. 

Die AGB gelten dabei in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge oder über den Verkauf, die Lieferung oder Installation beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass best technology GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Im Einzelfall schriftlich getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (ausschließlich Nebenabreden) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 

Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die best technology GmbH maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der best technology GmbH abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die best technology GmbH weist darauf hin, dass für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderliche personenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und gegebenenfalls für diesen Zweck weitergegeben werden. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder

juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die aktuelle Version der AGB können Sie jederzeit unter

https://besttechnology.de/agb einsehen, ausdrucken oder herunterladen.

§2 Vertragsschluss und -durchführung

Vertragsangebote der best technology GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung der best technology GmbH zustande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der best technology GmbH maßgebend.

Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Ware (z.B. Berechnungen, Datenblätter, Einstrahlungsprognosen, Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitskalkulationen oder sonstige Berechnungen, Pläne und Verweisungen auf DIN-Normen) stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern dies nicht schriftlich vereinbart worden ist. 

Geringfügige Abweichungen von Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten. An übergebenen Dokumenten behält sich die best technology GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt entsprechend für Unterlagen, die als elektronische Kopie übersandt worden sind. Die best technology GmbH ist zu Übergabe der genannten Dokumente oder der Mitteilung individuell gemessener Daten (z.B. Nennleistung gemäß Flashlisten) nicht verpflichtet.

Änderungen behält sich die best technology GmbH auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich mit darüberhinausgehenden Änderungsvorschlägen der best technology GmbH einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Die best technology GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der best technology GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe des § 9 dieser AGB unberührt. 

Die best technology GmbH wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; die best technology GmbH wir dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die best technology GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte unter Einschluss von Drittunternehmen zu bedienen.

§3 Lieferfrist und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von der best technology GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist einen Monat ab Eingang der ersten Zahlung des Kunden nach Vertragsschluss. Die best technology GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Sofern die best technology GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. 

Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die best technology GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist unverzüglich zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer der best technology GmbH, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft zur Belieferung des Kunden (kongruentes Deckungsgeschäft) abgeschlossen worden ist. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte der best technology GmbH sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. 

Unberührt bleiben auch die Rechte des Kunden gem. § 9 dieser AGB. Der Kunde ist im Übrigen berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls die best technology GmbH eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn die best technology GmbH aus einem anderen Grund in Verzug geraten ist, der Käufer der best technology GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung gesetzt hat und die best technology GmbH diese Frist hat verstreichen lassen. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

Erfüllungsort für die Übergabe der Photovoltaik-Anlagen ist der Geschäftssitz der best technology GmbH. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Photovoltaik-Anlage an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die best technology GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Photovoltaik-Anlage geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Photovoltaik-Anlage sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Photovoltaik-Anlage an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Soweit Montagearbeiten und für diese eine gesonderte Abnahme vereinbart ist, ist nur für diese Montagearbeiten die Abnahme für den Gefahrübergang maßgebend. 

Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die best technology GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der best technology GmbH. Soweit sich Preise auf die Nennleistung der Photovoltaik-Anlage beziehen, ist die Nennleistung gemäß Typenschild maßgeblich. Beim Versendungskauf (§ 4 dieser AGB) trägt der Kunde die Transportkosten und die Kosten einer etwa vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von der best technology GmbH nicht zurückgenommen, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten. 

Mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleibt § 8 dieser AGB unberührt. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die best technology GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

§6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich best technology GmbH das Eigentum an den verkauften Photovoltaik-Anlagen vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Photovoltaik-Anlagen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. 

Der Kunde hat die best technology GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die der best technology GmbH gehörenden Photovoltaik-Anlagen erfolgen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, und hat best technology GmbH dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt oder ist eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, ist die best technology GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Photovoltaik-Anlage auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; die best technology GmbH ist vielmehr berechtigt, lediglich die Photovoltaik-Anlage heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

§

7 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich,

  • alle notwendigen öffentlichen und privaten Rechte für die Montage und den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen zu beschaffen.
  • die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Montage der Photovoltaik-Anlage zu prüfen und zu schaffen; bei der beabsichtigten Montage auf einem Dach muss insbesondere die Statik des Daches rechtzeitig vor der Montage der gekauften Photovoltaik-Anlage erfolgen.
  • rechtzeitig abzuklären, ob und wie er die vertraglichen Leistungen fremdfinanziert und ob er öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen kann. Best technology GmbH vermittelt keine Finanzdienstleistungen und erteilt diesbezüglich auch keine Beratung. Dem Kunden wird empfohlen, im Falle der Fremdfinanzierung vor der Unterzeichnung der Bestellung mit der finanzierenden Bank unter Vorlage des Bestellformulars mit sämtlichen Vertragsanlagen abzuklären, ob deren Finanzierungsanforderungen erfüllt werden.
  • rechtzeitig abzuklären, welche steuerlichen Auswirkungen der Kauf und der Betrieb der Photovoltaik-Anlagen hat. Die best technology GmbH erteilt keine Steuerberatung und empfiehlt dem Kunden, vor der Unterzeichnung der Bestellung die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Ist eine Montage der Photovoltaik-Anlage durch best technology GmbH vereinbart, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass

  • ungehinderter Zugang zur Montagefläche besteht und die Baustelle allen gesetzlichen Vorschriften entspricht
  • ausreichend diebstahlgesicherte Lagerfläche für die noch nicht montierten Bestandteile der Photovoltaik-Anlage sowie Werkzeug für die Zeit der Montagearbeiten vorhanden ist.
  • der für die Montage der Photovoltaik-Anlage notwendige Baustrom zur Verfügung steht.

Etwaige Abweichungen sind gesondert im Auftrag festgehalten.

§8 Mängelansprüche des Kunden, Herstellergarantie

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

Grundlage der Mängelhaftung der best technology GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Photovoltaik-Anlage getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt best technology GmbH jedoch keine Haftung. Soweit der Kunde Kaufmann ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der best technology GmbH hiervon unverzüglich Anzeige zu machen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die vorstehend genannte Untersuchung bzw. Mängelanzeige, ist die Haftung der best technology GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann best technology GmbH wählen, ob sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

Die best technology GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten. 

Der Kunde hat der best technology GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Photovoltaik-Anlage zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die best technology GmbH, sofern ein Mangel vorliegt. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der best technology GmbH die mangelhafte Sache und die Nutzungen hieraus nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von der best technology GmbH Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Von einer derartigen Selbstvornahme ist die best technology GmbH unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn die best technology GmbH berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9, im Übrigen sind sie ausgeschlossen. Die best technology GmbH haftet nicht für von dem Hersteller der verkauften Photovoltaik-Anlagen abgegebene Garantien und gibt grundsätzlich keine Garantien oder Zusicherungen ab. Dennoch mündlich oder in Textform abgegebene Garantien und Zusicherung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch die best technology GmbH.

§9 Sonstige Haftung; Höhere Gewalt

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die best technology GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die best technology GmbH haftet nur für von ihr pflichtwidrig und schuldhaft verursachte
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder für
  • Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – in diesem Fall ist die Haftung der best technology GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt -, oder für
  • Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die best technology GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Photovoltaik-Anlage übernommen hat.

  1. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  3. Für pflichtwidrig und schuldhaft verursachte Schäden von Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der best technology GmbH entsprechend den vorstehenden Absätzen beschränkt.

§10 Verjährung

Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Bauwerke und Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 9 Abs. 2 bis 4 genannten Schadensersatzansprüche.

In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Soweit die best technology GmbH dem Kunden gem. § 9 wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB) auch für gleichzeitig bestehende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

§11 Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher, hat er folgendes gesetzliches Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

best technology GmbH, Bahnhofstr. 5, 73111 Lauterstein

Telefon: +49 7332-93793-00

E-Mail: info@besttechnology.de

Telefax: +49 7332-93793-01

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über

Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


§12 Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Vertragssprache ist Deutsch. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der best technology GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der best technology GmbH (Ulm). Die best technology GmbH ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

§13 Datenschutz

Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten enthält unsere Erklärung zum Datenschutz, welche Sie unter https://www.bt-pv.de/datenschutz oder bei best technology GmbH einsehen, ausdrucken oder herunterladen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück

 

An die

best technology GmbH
Bahnhofstrasse 5
73111 Lauterstein

 

E-Mail:  info@besttechnology.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 __________________________________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

 __________________________________________________________________________________

Name des / der Auftraggeber(s)

 __________________________________________________________________________________

Anschrift des / der Auftraggeber(s)


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Unterschrift des / der Auftraggeber (s)                                                      Datum

 (*) Unzutreffendes streichen


 

 

Sofern Sie sich für unsere Datenschutzerklärung interessieren

Unsere Datenschutzerklärung könnnen Sie unter folgendem Link einsehen. www.bt-pv.de/datenschutz